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BERLIN, 19. Februar 2009 (AFP)

Französische „Kriegskinder“ gehört
Deutschland erleichtert Betroffenen die Einbürgerung – historische Kommission soll Thema aufarbeiten

Deutschland will in Frankreich geborenen Kindern von Wehrmachtssoldaten auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft gewähren. „Die Bundesregierung erkennt das schwere Schicksal der französischen ‚Kriegskinder‘ an“, teilte ein Sprecher des deutschen Innenministeriums am Donnerstag auf Anfrage mit. Das Innenministerium werde in Absprache mit dem Auswärtigen Amt den Betroffenen beim Wunsch nach der deutschen Staatsbürgerschaft entgegenkommen.
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Das Ministerium bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag. In Frankreich wurden während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg rund 200.000 „Deutschenkinder“ („enfants de boches“) genannte Söhne und Töchter deutscher Soldaten gezeugt.

Antragstellung
Jeder Betroffene müsse jedoch einzeln einen Antrag auf Einbürgerung über die deutsche Botschaft oder deutschen Konsulate in Frankreich stellen, um dann nach Prüfung die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, teilte das Innenministerium weiter mit. Dabei solle „im Rahmen des Ermessens großzügig verfahren werden“; so müssen die Antragsteller keine Gebühren zahlen. Als EU-Bürger dürften die Antragsteller zudem ihre französische Staatsbürgerschaft behalten.

Historische Kommission
Das Auswärtige Amt habe sich mit der französischen Regierung intensiv ausgetauscht und begrüße den Vorschlag Frankreichs, eine historische Kommission zur Aufarbeitung des Themas „Französische Kriegskinder“ einzuberufen, teilte der Innenministeriumssprecher weiter mit.
Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner hatte im April vergangenen Jahres bei einem Besuch in Berlin mehr Aufmerksamkeit für das Schicksal der deutsch-französischen Kriegskinder gefordert. Deutschland und Frankreich seien taub geblieben für die Not dieser Kinder, sagte Kouchner damals. Behörden, Historiker, Juristen sowie Archivare beider Länder sollten deren Schicksal erforschen. (APA)